Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass alle Menschen kochWERK24 gut nutzen können. Hier erfährst du, wie barrierefrei das Angebot ist, was noch nicht klappt und wie du uns Barrieren melden kannst.
Stand dieser Erklärung: 24. Oktober 2026.
Für welches Angebot gilt diese Erklärung?
Diese Erklärung gilt für die Website kochwerk24.de mit der Web-App kochWERK24 (Vorrat, Einkaufsliste, Rezepte, Konto und Abo) sowie für die Seiten Hilfe, Quellen, AGB, Widerruf und Kündigung.
Was ist kochWERK24?
kochWERK24 ist eine Web-App für die Küche. Du verwaltest damit deinen Vorrat und deine Einkaufsliste und findest Rezepte zu dem, was du zu Hause hast. Die App läuft im Browser und lässt sich auf dem Handy wie eine App installieren. Für einige Funktionen brauchst du ein Konto, einige sind kostenpflichtig.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, wie sie die europäische Norm EN 301 549 vorsieht. kochWERK24 ist mit diesen Anforderungen teilweise vereinbar. Die bekannten Mängel stehen weiter unten.
Was wir dafür tun
- Alle Seiten haben eine deutsche Sprachangabe und einen eindeutigen Seitentitel.
- Du kannst die Ansicht vergrößern, das Zoomen ist nirgends gesperrt.
- Bilder haben einen Alternativtext oder sind als Schmuck gekennzeichnet.
- Formularfelder sind beschriftet, Fehlermeldungen werden auch für Screenreader angesagt.
- Bedienelemente erreichst du per Tastatur, der Fokus ist sichtbar.
- In der App führt ein Link „Zum Inhalt springen“ direkt zum Hauptinhalt.
Was noch nicht barrierefrei ist
- Bei einigen Formularen wird eine Fehlermeldung noch nicht mit dem betroffenen Feld verknüpft. Die Meldung wird aber angezeigt und angesagt.
- Bei einigen Kacheln auf der Startseite der App weicht der für Screenreader hinterlegte Name leicht vom sichtbaren Text ab. Das kann die Sprachsteuerung erschweren.
- Das Erkennen von Barcodes und Kassenbons mit der Kamera setzt voraus, dass du die Kamera ausrichten kannst. Lebensmittel kannst du auch von Hand eintragen.
- Die Ansichten nach der Anmeldung sind noch nicht vollständig geprüft.
Wir arbeiten daran, diese Mängel zu beheben.
Wie diese Erklärung entstanden ist
Wir haben das Angebot selbst geprüft: mit dem Prüfwerkzeug axe-core im hellen und dunklen Modus und in der Handy-Ansicht, mit Tests per Tastatur und mit Stichproben von Hand. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle oder mit Menschen, die einen Screenreader nutzen, gab es bisher nicht.
Barriere gefunden? Schreib uns
Wenn dir eine Barriere auffällt oder du Inhalte in einer anderen Form brauchst, schreib uns an kontakt@wirkapp24.de. Nenne am besten die Seite und beschreib kurz das Problem. Wir melden uns so schnell wie möglich.
Anbieter: Sebastian Salomo, Burgstädtler Straße 29, 01809 Dohna, Deutschland
Schlichtungsverfahren
Wenn du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist, kannst du einen Antrag bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen. Die Schlichtungsstelle hilft kostenlos, einen Streit über Barrierefreiheit ohne Gericht zu lösen.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) überwacht:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Internet: www.mlbf-barrierefrei.de